M.Sc. Psych. Bele Möller

Psychologische Psychotherapeutin der Verhaltenstherapie

 

Arbeitsweise:

 

In der Therapie arbeite ich gemeinsam mit meinen PatientInnen daran, das aktuelle Leid im Kontext der Biografie zu verstehen und mit verhaltenstherapeutischen Methoden zu lindern. Die Leitfragen sind dabei: „Wie ist es zur psychischen Erkrankung gekommen?", "Warum ist sie noch da?“ und „Wie kann eine Verbesserung des Befindens wieder erreicht werden?“.

 

Über die Behandlung der psychischen Erkrankung hinaus möchte ich die PatientInnen befähigen, wieder bei sich, den eigenen Bedürfnissen und Gefühlen anzukommen. Hierüber sollen die individuelle Ziele eigenständig wieder erreicht werden. Dabei ist mir ein wertschätzender und aufmerksamer Umgang sehr wichtig. 

 

 

Arbeitsbereiche: 

 

Depressive Störungen, Ängste, Belastungsreaktionen nach kritischen oder traumatischen Ereignissen und Trauerreaktion, Zwänge, Essstörungen, Persönlichkeits- und Interaktionsstörungen, Störungen der Emotionsregulation und Impulskontrolle und weitere. 

 

 

Beruflicher Werdegang:

 

Ich habe meine psychologische und verhaltenstherapeutische Ausbildung in Bremen und Braunschweig absolviert. Während meines Studiums lag mein Schwerpunkt auf psychischen Erkrankungen von Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen. Seit 2020 bin ich approbierte Psychologische Psychotherapeutin in der Fachrichtung Verhaltenstherapie mit Gruppentherapiezulassung. Von 2021 bis 2025 habe ich als ambulante Therapeutin in der Kassenärztlichen Versorgung gearbeitet. Seit April 2025 bin ich selbstständig in eigener Privatpraxis tätig.  

 

Gerne biete ich Einzeltherapie wie auch Gruppentherapie an.

 

 

Mitgliedschaften

  • Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKNDS)
  • Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPTV)
  • Bund deutscher Psychologen (BPD)

 

 

Ich freue mich Sie kennen zu lernen.

 

Bele Möller

 

 

 

Erreichbarkeit:
 

Email: moeller@psych-bs.de
 

 

Termine nach Vereinbarung für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte, Heilfürsorgeempfänger und Selbstzahler.

Aufklärung über den Ablauf und Kosten einer ambulanten Verhaltenstherapie
 

Ablauf einer Psychotherapie:

Vor dem Beginn der eigentlichen Therapie findet eine sogenannte Probatorische Phase statt. In dieser Phase können Sie mich kennen lernen und ich kann prüfen, ob eine ambulante Psychotherapie sinnvoll und notwendig ist. Hierzu findet im Rahmen der Probatorik die ausführliche Diagnostik statt, die am Ende zurückgemeldet wird. Mit Hilfe von Fragebögen und Interviews werden entsprechende Informationen erhoben.

Die Probatorische Phase kann sich aus Sprechstunden und Probatorischen Sitzungen sowie aus der Biografischen Anamnese zusammensetzten. Ist eine Psychotherapie indiziert, wird darauffolgend ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. 

 

Kosten:

Die Kosten der Sprechstunde und Probatorischen Sitzungen sowie diagnostischen Verfahren und Berichte werden in der Regel von der Beihilfe und Privaten Krankenkassen übernommen. Private Krankenkassen haben jedoch unterschiedliche Verträge bzgl. der prozentualen Übernahme der Kosten sowie der Anzahl an probatorischen Sitzungen, die übernommen werden. Es ist entsprechend notwendig, dass Sie sich im Vorfeld, bei ihren Versicherungen erkundigen, ob die Kosten für die Probatorische Phase übernommen werden. 

 

Eine Therapie kann begonnen oder fortgeführt werden, wenn die Kostenübernahme für die beantragte Therapie eingegangen ist. Ihre Aufgabe ist es, die entsprechenden Formulare für die Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse (z.B. Beihilfe und/oder Zusatzversicherung) zu beantragen und sich über die Bedingungen zu erkundigen. Diese können von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren, etwa im Umfang der bewilligbaren Therapiesitzungen. Die Unterlagen für die Beantragung der Kostenübernahme erhalten Sie von ihren Versicherungen. Ebenso benötigen Sie einen Konsiliarbericht von einem Arzt, der eine Kontraindikation für Psychotherapie ausschließt. Die Rechnungsstellung durch die Praxis erfolgt in der Regel monatlich. Die Kosten für die Psychotherapeutischen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet. Unabhängig von der Erstattung durch Dritte, ist der Rechnungsempfänger für die termingerechte Zahlung sowie den kompletten Rechnungsbetrag verantwortlich. 

 

Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherungen auf neue Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte verständigt. Ab dem 01.07.2024 können Therapeut/Innen diese sog. Analogleistungen nutzen. 

 

Weitere Informationen finden Sie unter: 
 

Uebersicht_Analogleistungen_gemaess_Abrechnungsempfehlungen_B_Pt_K_B_Ae_K_PKV_Beihilfe_2024_07_01_5d59d963de.pdf

 

 

 

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